<i>bengo</i> und die NRO

Private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit sind Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Zusammenschlüsse, die sich für die Belange von Menschen in Afrika, Asien, Lateinamerika und in Mittel-/Osteuropa einsetzen. Während sie im BMZ-Vokabular "private Träger" genannt werden, hat sich ansonsten der Begriff Nichtregierungsorganisationen mit dem englischen Kürzel NGO - häufig auch dem deutschen NRO - eingebürgert. Ein besonderes Merkmal ihrer Arbeit ist die Nähe zu den armen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern. Sie kooperieren mit Nichtregierungsorganisationen in den Partnerländern, was sie von der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, die auf Vereinbarungen zwischen Regierungen beruht, unterscheidet.

Mindestens 100 dieser deutschen Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit haben sich in einen Dachverband "Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V." (VENRO) zusammengeschlossen. Andere Entwicklungshilfeorganisationen sind auch Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und arbeiten somit im Arbeitskreis PARITÄT INTERNATIONAL (PI) mit. Viele der kleineren Organisationen sind Mitglied in den entsprechenden entwicklungspolitischen Landesnetzwerken. Ca. 540 der deutschen Nichtregierungsorganisationen haben sich in einer bengo-Broschüre "Deutsche Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit stellen sich vor" (Ausgabe 2002) selbst dargestellt.

NRO in den Industrieländern haben sich die Aufgabe gestellt, die Öffentlichkeit auf die Lebensbedingungen von Menschen in den Ländern der Dritten Welt aufmerksam zu machen und die Ursachen für Unterentwicklung zu benennen. Das geschieht durch Publikationen, Ausstellungen, Veranstaltungen, Aktionen und Lobby-Aktivitäten.

Zusätzlich leisten sie eigene konkrete Beiträge gegen Armut und Benachteiligung. Mit Partnerorganisationen in den Entwicklungsländern führen sie Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Situation der dortigen Bevölkerung oder zur Beachtung der Menschenrechte durch. Zur Finanzierung dieser Aufgaben bitten sie die hiesige Bevölkerung um Spenden. Bei der Finanzierung ist aber auch die öffentliche Hand behilflich. Kommunen, Bundesländer, das BMZ, aber auch die Europäische Union und die Vereinten Nationen stellen für eine breite Palette von Vorhaben in der Entwicklungszusammenarbeit Fördermittel bereit. Sie sind eine wichtige Ergänzung und können ein Vielfaches der eingesetzten Spenden ausmachen.

Dazu müssen private Träger allerdings Voraussetzungen erfüllen und Richtlinien beachten, mit denen MitarbeiterInnen von Nichtregierungsorganisationen, besonders die ehrenamtlich tätigen, nicht immer vertraut sind. Hier kann bengo helfen.

bengo berät alle privaten Träger, NRO und Initiativen, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren.

bengo berät insbesondere über Zuwendungen aus dem Fördertitel des BMZ: "Entwicklungswichtige Vorhaben privater deutscher Träger in Entwicklungsländern", aus dem Auslandsprojekte mitfinanziert werden können, sowie aus der EU-Budgetlinie B7-6000, aus der sowohl Vorhaben im Ausland (PVD) als auch entwicklungsbezogene Bildungsarbeit im Inland (ED) gefördert werden. Eine Liste der Entwicklungsländer und -gebiete sowie Übergangsländer und -gebiete finden Sie auf der BMZ-Homepage (Download - zum Lesen ist das Programm Acrobat-Reader notwendig, das kostenlos im www heruntergeladen werden kann).

bengo informiert über Wege und Möglichkeiten, öffentliche Mittel zu erhalten - im persönlichen Gespräch, telefonisch und brieflich, aber auch bei eigenen Seminaren und durch Beiträge bei Veranstaltungen anderer Organisationen.

bengo gibt Auskunft über die finanzielle Abwicklung von Projekten, die mit Zuschüssen des BMZ oder der EU durchgeführt werden. Die Beratung umfasst auch die oft schwierige Nachweiserstellung. Diese Unterstützung kann insbesondere für NRO wichtig sein, die noch keine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Geldgebern haben.

bengo prüft Anträge privater Träger an das BMZ auf formale Richtigkeit. Das schließt auch die Frage ein, ob ein Träger den Kriterien des BMZ entspricht und der Antrag den Richtlinien gemäß erstellt wurde. bengo prüft für das BMZ Zwischen- und Verwendungsnachweise privater Träger, für die ebenfalls formale Vorgaben gelten.

bengo gibt alle zwei Monate einen kostenlosen Rundbrief heraus mit Informationen für NRO insbesondere mit Neuigkeiten aus den Fördertiteln. Um über die oft kurzfristigen Änderungen im EU-Bereich eine schnelle Information der NRO zu gewährleisten, wird ergänzend ein EU-Extra-Schnelldienst und ein E-Mail-Service angeboten.

bengo berät auch NRO aus Entwicklungsländern, vor allem über deutsche Förderstrukturen, wobei der Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für Süd-NRO nur über die Kooperation mit deutschen Nichtregierungsorganisationen möglich ist.

bengo gibt Auskunft in allen Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und vermittelt kompetente AnsprechpartnerInnen. Dabei kooperiert bengo mit Institutionen und Netzwerken in der Entwicklungszusammenarbeit und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Nichtregierungsorganisationen. Weitere Hinweise zu unserem Selbstverständnis können Sie unserem Papier "Ziele und Aufgaben" entnehmen.