Private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit
sind Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Zusammenschlüsse,
die sich für die Belange von Menschen in Afrika, Asien, Lateinamerika
und in Mittel-/Osteuropa einsetzen. Während sie im BMZ-Vokabular
"private Träger" genannt werden, hat sich ansonsten der
Begriff Nichtregierungsorganisationen mit dem englischen Kürzel NGO
- häufig auch dem deutschen NRO - eingebürgert. Ein besonderes
Merkmal ihrer Arbeit ist die Nähe zu den armen und benachteiligten
Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern. Sie kooperieren
mit Nichtregierungsorganisationen in den Partnerländern, was sie
von der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, die auf Vereinbarungen
zwischen Regierungen beruht, unterscheidet.
Mindestens 100 dieser deutschen Nichtregierungsorganisationen in der
Entwicklungszusammenarbeit haben sich in einen Dachverband "Verband
Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V."
(VENRO) zusammengeschlossen. Andere Entwicklungshilfeorganisationen
sind auch Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
und arbeiten somit im Arbeitskreis PARITÄT INTERNATIONAL (PI) mit. Viele
der kleineren Organisationen sind Mitglied in den entsprechenden entwicklungspolitischen
Landesnetzwerken. Ca. 540 der deutschen Nichtregierungsorganisationen
haben sich in einer bengo-Broschüre "Deutsche
Nichtregierungsorganisationen in der Entwicklungszusammenarbeit stellen
sich vor" (Ausgabe 2002) selbst dargestellt.
NRO in den Industrieländern haben sich die Aufgabe gestellt,
die Öffentlichkeit auf die Lebensbedingungen von Menschen in den
Ländern der Dritten Welt aufmerksam zu machen und die Ursachen
für Unterentwicklung zu benennen. Das geschieht durch Publikationen,
Ausstellungen, Veranstaltungen, Aktionen und Lobby-Aktivitäten.
Zusätzlich leisten sie eigene konkrete Beiträge gegen Armut
und Benachteiligung. Mit Partnerorganisationen in den Entwicklungsländern
führen sie Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen
oder ökologischen Situation der dortigen Bevölkerung oder
zur Beachtung der Menschenrechte durch. Zur Finanzierung dieser Aufgaben
bitten sie die hiesige Bevölkerung um Spenden. Bei der Finanzierung
ist aber auch die öffentliche Hand behilflich. Kommunen, Bundesländer,
das BMZ, aber auch die Europäische Union und die Vereinten Nationen
stellen für eine breite Palette von Vorhaben in der Entwicklungszusammenarbeit
Fördermittel bereit. Sie sind eine wichtige Ergänzung und
können ein Vielfaches der eingesetzten Spenden ausmachen.
Dazu müssen private Träger allerdings Voraussetzungen erfüllen
und Richtlinien beachten, mit denen MitarbeiterInnen von Nichtregierungsorganisationen,
besonders die ehrenamtlich tätigen, nicht immer vertraut sind.
Hier kann bengo helfen.
bengo berät alle privaten Träger, NRO und Initiativen,
die sich in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren.
bengo berät insbesondere über Zuwendungen aus dem
Fördertitel des BMZ: "Entwicklungswichtige
Vorhaben privater deutscher Träger in Entwicklungsländern",
aus dem Auslandsprojekte mitfinanziert werden können, sowie aus
der EU-Budgetlinie B7-6000,
aus der sowohl Vorhaben im Ausland (PVD) als auch entwicklungsbezogene
Bildungsarbeit im Inland (ED) gefördert werden. Eine Liste
der Entwicklungsländer und -gebiete sowie Übergangsländer
und -gebiete finden Sie auf der BMZ-Homepage (Download - zum Lesen
ist das Programm Acrobat-Reader
notwendig, das kostenlos im www heruntergeladen werden kann).
bengo informiert über Wege und Möglichkeiten, öffentliche
Mittel zu erhalten - im persönlichen Gespräch, telefonisch
und brieflich, aber auch bei eigenen Seminaren und durch Beiträge
bei Veranstaltungen anderer Organisationen.
bengo gibt Auskunft über die finanzielle Abwicklung von
Projekten, die mit Zuschüssen des BMZ oder der EU durchgeführt
werden. Die Beratung umfasst auch die oft schwierige Nachweiserstellung.
Diese Unterstützung kann insbesondere für NRO wichtig sein,
die noch keine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit
öffentlichen Geldgebern haben.
bengo prüft Anträge privater Träger an das BMZ
auf formale Richtigkeit. Das schließt auch die Frage ein, ob ein
Träger den Kriterien des BMZ entspricht und der Antrag den Richtlinien
gemäß erstellt wurde. bengo prüft für das
BMZ Zwischen- und Verwendungsnachweise privater Träger, für
die ebenfalls formale Vorgaben gelten.
bengo gibt alle zwei Monate einen kostenlosen Rundbrief heraus
mit Informationen für NRO insbesondere mit Neuigkeiten aus den
Fördertiteln. Um über die oft kurzfristigen Änderungen
im EU-Bereich eine schnelle Information der NRO zu gewährleisten,
wird ergänzend ein EU-Extra-Schnelldienst und ein E-Mail-Service
angeboten.
bengo berät auch NRO aus Entwicklungsländern, vor
allem über deutsche Förderstrukturen, wobei der Zugang zu
öffentlichen Fördermitteln für Süd-NRO nur über
die Kooperation mit deutschen Nichtregierungsorganisationen möglich
ist.
bengo gibt Auskunft in allen Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
und vermittelt kompetente AnsprechpartnerInnen. Dabei kooperiert bengo
mit Institutionen und Netzwerken in der Entwicklungszusammenarbeit und
fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Nichtregierungsorganisationen.
Weitere Hinweise zu unserem Selbstverständnis können Sie unserem
Papier "Ziele und Aufgaben" entnehmen.
|