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Ziele und Aufgaben Die Beratungsstelle des PARITÄTischen (bengo) unterstützt die in der Entwicklungszusammenarbeit engagierten deutschen und ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) in ihren vielfältigen Bemühungen die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation von Zielgruppen in den Entwicklungsländern und den Staaten Osteuropas zu verbessern und/oder zur Beachtung der Menschenrechte beizutragen. Das BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung) und die EU (Europäische Union) messen der Zusammenarbeit
mit Nichtregierungsorganisationen besondere Bedeutung zu. Das Engagement der NRO weltweit trägt wesentlich zur entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung bei. Durch ihren Einsatz für die „Eine Welt“ sowie die „Agenda 21“ werden wichtige gesellschaftliche Kräfte mobilisiert. Die NRO-Zusammenarbeit stärkt die Zivilgesellschaft im Süden und fördert die globale Beachtung der Menschenrechte. Öffentliche Geldgeber wie BMZ und EK (Europäische Kommission) unterstützen dieses Engagement, indem sie Zuschüsse zur Förderung von Projekten in Entwicklungsländern oder für Vorhaben der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland bereit stellen. Die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten, sich wandelnde Richtlinien und die daran gebundenen haushaltsrechtlichen Anforderungen erschweren jedoch den Zugang zu diesen Geldern. Andererseits werden öffentliche Geldgeber durch unpräzise und unvollständige Anträge bzw. Abrechnungen erheblich belastet. Selbst Organisationen mit hohem Spendenaufkommen und langjähriger Erfahrung in der Projektarbeit stehen der Fördervielfalt oft mit Unkenntnis und Unsicherheit gegenüber und sehen sich dadurch in ihren Möglichkeiten behindert, öffentliche Zuwendungen in Anspruch zu nehmen. Kleinere entwicklungspolitisch aktive NRO und Initiativen steigern im Laufe ihres Engagements und mit wachsender Erfahrung ihre Fähigkeit, Kräfte zu mobilisieren und interne Strukturen zu schaffen, um auch finanziell und entwicklungspolitisch aufwendigere Vorhaben durchführen zu können. So entwickeln sie sich von einem Aktions- und Diskussionskreis zu einer Organisation, die in ihrer Struktur und Arbeitsweise auch den Anforderungen öffentlicher Geldgeber entspricht. Dieser organisationsinterne Prozess ist Voraussetzung für eine komplexere, kofinanzierte Projektdurchführung, dessen Bedeutung allerdings häufig unterschätzt wird und zu dem die Akteure vielfältiger Unterstützung bedürfen. Insbesondere diesen kleineren, meist ehrenamtlich tätigen Organisationen sind die formalen Voraussetzungen und Kriterien, die bei einer öffentlichen Förderung beachtet werden müssen, unbekannt bzw. unverständlich. Auch die entsprechende Projektvorbereitung und die Erarbeitung einer schlüssigen Projektkonzeption von der Zielsetzung über Festlegung der Maßnahmen bis zur Zusammenstellung des Finanzierungsplans bereiten oft große Schwierigkeiten. Gleichzeitig sucht eine wachsende Anzahl von Nichtregierungsorganisationen aus den Entwicklungsländern Partner und Fördermöglichkeiten. Jedoch sind die Ressourcen hier im Norden für die internationale entwicklungspolitische Zusammenarbeit begrenzt und beschränken die Möglichkeiten der NRO, neue Partnerschaften aufzunehmen und weitere Verpflichtungen in diesem Bereich einzugehen. Umso wichtiger ist es daher, dass vorhandene Ressourcen optimal genutzt werden können. Die Arbeit von bengo
liegt somit sowohl im Interesse der Geldgeber (BMZ und EK) als auch
der deutschen NRO als Zuwendungsempfänger
und deren Lobbystrukturen (VENRO, PARITÄT International und europäisches
Verbindungsbüro LICO). Denn bengo
übernimmt die wichtige Aufgabe, die Entwicklungszusammenarbeit und das
entwicklungspolitische Engagement der Nichtregierungsorganisationen
zu unterstützen, ihre Effizienz zu erhöhen und ihre Kompetenz zu erweitern.
Dies wird erreicht durch intensive und detaillierte Beratung und Schulung
als Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe. bengo bietet sich als Ansprechpartner in Zu dem BMZ-Titel 687-06 „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger in Entwicklungsländern“ übernimmt bengo nicht nur die Beratung in formaler und inhaltlicher Hinsicht, sondern ist auch zur formalen Vorprüfung der an das BMZ gerichteten Anträge verpflichtet. Die MitarbeiterInnen von bengo nehmen an den Antragsbesprechungen beim BMZ teil, bringen dort ihre fachliche Kompetenz ein und geben die hier gewonnenen Informationen über die Bewilligungspraxis des Referats an antragstellende NRO weiter. Sowohl die Beratung wie auch das Votum gegenüber dem BMZ orientieren sich an der Verbesserung der Situation der Zielgruppen. bengo selbst trifft keine Entscheidungen über die Förderung und übt keine hoheitlichen Funktionen aus. Entwicklungszusammenarbeit erhält in wachsendem Maße eine europäische Dimension. Der Zugang deutscher NRO zu öffentlichen Fördermitteln der Europäischen Union und die Kooperation europäischer NRO gewinnen daher zunehmend an Bedeutung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit. Umso wichtiger wird die Aufgabe für bengo, den deutschen NRO die Vielfalt des europäischen Förderangebotes näher zu bringen und sie speziell zu Verfahrensfragen einer Förderung durch die Budgetlinie B7-6000 (Kofinanzierung von Maßnahmen mit in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen europäischen Nichtregierungsorganisationen in den für die Entwicklungsländer wichtigen Bereichen) zu beraten.
1. Befähigung und Unterstützung der deutschen NRO bei der Antragstellung - Beratung über Fördervoraussetzungen und Fördermöglichkeiten für diverse NRO-Aktivitäten (Auslandsprojekte, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, etc.) - Beratung zur formalen Antragserstellung sowie Erarbeitung von Mustern und Beispielen als Arbeitshilfen - Durch Beratung zum Abbau von Schwellenängsten gegenüber Behörden (Verwaltungsstrukturen transparenter machen) und zur realistischen Einschätzung der haushaltsrechtlichen Zwänge der Verwaltung beitragen - Sammeln und Weitergeben von Informationen über maßgebliche Auslegungs- und Bewilligungspraxis des BMZ und der EK - Hilfe bei der Beschaffung von sektorspezifischem Fachwissen, Informationen zu sozio-kulturellen Gegebenheiten der Zielgruppen sowie zu Fragen des Projektmanagements durch Vermittlung an kompetente AnsprechpartnerInnen und Hinweise auf Dokumentations- und Informationsstellen - Beratung zur partnerschaftlichen Verwirklichung von Projektideen und zur realistischen Einschätzung von Durchführungsrisiken bereits vor der Antragstellung - Beratung zu Projektvorbereitung, schlüssiger Konzeptionserstellung und Antragsformulierung (Plausibilität). Die Entscheidung über Konzeption und inhaltliche Gestaltung der Anträge liegt allein bei der deutschen NRO Die Beratung zu den letzten beiden Punkten wird für
den Bereich der EU angestrebt, kann derzeit aus Kapazitätsgründen aber
noch nicht wahrgenommen werden
2. Befähigung und Unterstützung der deutschen NRO bei der Projekt- und Finanzabwicklung sowie der Abrechnung - Beratung zu Projektabwicklung, organisatorischen und finanziellen Aspekten und zu Verfahrensfragen - Unterstützung bei der Überwachung der Mittelabrufe -
Beratung zur Erstellung der Zwischen- und Verwendungsnachweise
für das BMZ bzw. der Zwischen- und Durchführungsberichte bei der EK
3. Befähigung und Unterstützung der deutschen NRO, um den Anforderungen einer Zusammenarbeit mit öffentlichen Geldgebern zu genügen Beratung bedeutet hier in erster Linie, NRO an kompetente AnsprechpartnerInnen und entsprechende Institutionen zu vermittlen, sowie auf Informationsmaterialien, Veröffentlichungen und Fortbildungsmaßnahmen hinzuweisen - Hinweise zu Fragen des Vereinsrechts, der Erstellung der Satzung, der Gemeinnützigkeit und der Spendenbehandlung - Hinweise zu Wirtschaftsprüfung, Projektbuchhaltung, Management, Datenbank, Personalfortbildung - Hinweise zur Selbstorganisation (Ehrenamtlichkeit, Selbstverständnis der MitarbeiterInnen/Mitglieder, Corporate Identity) -
Beratung bei Beschaffung von Eigenmitteln (Fundraising)
4. Bereitstellung von Instrumenten, um den deutschen NRO leichteren Zugang zu entwicklungspolitisch relevanten Informationen zu ermöglichen - Informationsbeschaffung und –auswertung entwicklungspolitischer Materialien, Kontaktpflege zu entwicklungspolitischen Institutionen - Veröffentlichung von entwicklungspolitischen Informationen mittels Rundbrief und auf der bengo-Homepage - Pflege des Informationspools zu entwicklungspolitischen Fragestellungen und der Datenbank, um NRO gezielt auf entsprechende Informationen, Dokumentationsstellen und kompetente AnsprechpartnerInnen hinweisen zu können - Anregung und Vermittlung des Erfahrungsaustausches unter den deutschen NRO (z. B. durch Herausgabe Broschüre "Deutsche Nichtregierungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit stellen sich vor“) - Unterstützung bei der Initiierung neuer Partnerschaften - Durchführung von und Mitarbeit bei regionalen und überregionalen Seminaren und Informationsveranstaltungen -
Mitarbeit in Arbeitskreisen, entwicklungspolititschen
Gremien
5. Unterstützung der Projektträger aus Entwicklungsländern bei der Suche nach potentiellen Finanzierungsquellen - Recherche zu spezifischen Fördermöglichkeiten im In- und Ausland - Beratung der Süd-NRO über die Strukturen der Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland und Förderverfahren öffentlicher Geldgeber - Beratung der Süd-NRO über Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit deutschen NRO -
Beratung der Süd-NRO über lokale Kooperationen
bzw. Fördermöglichkeiten vor Ort
6. Dienstleistungen im Auftrag des BMZ zu Titel 687 06 - formale Überprüfung aller an das BMZ gestellten Projektanträge - Nachbearbeitung von Anträgen nach Antragsbesprechungen im BMZ - Durchsicht der vom BMZ an die Beratungsstelle weitergeleiteten Zwischen- und Verwendungsnachweise und Beratung der NRO bei der Nachbesserung - Bearbeitung der vom BMZ weitergeleiteten allgemeinen Anfragen
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