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(März 2002)
 

Vorsorge leicht gemacht – Sozialverband VdK bietet Unterstützung an

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sind elementare Bausteine bei der Vorbereitung auf das Alter und unvorhersehbare Ereignisse wie Unfall oder Krankheit. Viele Institutionen greifen das Thema auf. Allerdings ist die Resonanz in der Öffentlichkeit noch immer zurückhaltend. Niemand beschäftigt sich gern freiwillig damit. Außerdem handelt es sich um eine juristisch komplexe Materie, die für den Laien schwer verständlich ist. So ist auf Anhieb unbegreiflich, warum gleich drei Verfügungen bzw. Vollmachten notwendig sind, um sich gegen willkürliche Fremdbestimmung abzusichern. Vielen bleibt auch der Sinn der verschiedenen Vorsorgeformen verborgen.
Der Sozialverband VdK bietet jetzt zu diesem Problem eine praxisnahe Hilfe an: die Broschüre „Ein Augenblick kann alles ändern – Vorsorge für den Ernstfall“ ist vor allem unter dem Aspekt erstellt worden, verständnisbedingte Barrieren abzubauen und es jedem zu ermöglichen, die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur persönlichen Vorsorge zu nutzen.
Neben jeweils kurzen Einleitungen zu den Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht enthält die Broschüre drei Formulare die so ausgearbeitet sind, dass eine individuelle Festlegung persönlicher Vorstellungen auf einfache Weise getroffen werden kann. Hierzu wurde eine Mischung aus dem Ankreuzen verschiedener Auswahltexte und frei zu formulierenden Textpassagen entwickelt. Dies erlaubt eine einfache, aber vollständige und auf den persönlichen Einzelfall zugeschnittene „Wunschliste“ für die im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen.
Ein weiterer Vorteil der Broschüre: jede Verfügung bzw. Vollmacht kann für sich erstellt werden. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht werden in drei jeweils geschlossenen, vollständigen Themenblöcken behandelt. So kann derjenige, der sich schon vorab für die eine oder andere Verfügung entschieden hat, diese vergleichsweise einfach und schnell abschließen. Weitere Verfügungen können dann je nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden.
Zusätzlich wird über sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten, Aufbewahrungsempfehlungen, die Auswahl der Bevollmächtigten und Weiteres informiert. Darüber hinausgehende Fragen beantwortet Herr Borchers vom VdK-Betreuungsverein (Tel. 030 / 49 76 96 45). 
Die Broschüre kann für zwei Euro (zzgl. Versand) bei Frau Goetzke (Tel. 030 / 62 98 62 84) angefordert werden. Weitere Informationen und die Formulare als Download auch unter der Internetadresse www.vdk.de/berlin-brandenburg 
Georg Steinhoff
Sozialverband VdK, Lv. Berlin-Brandenburg 

(RB 03/02)

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