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Steuerklasse 2 darf nicht abgeschafft werden Am 18. Februar 2002 zog eine Gruppe allein erziehender Mütter und Väter vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eine von ihnen war Ilse Brücke, die Schwester von Bundeskanzler Schröder.
Sie reichten zusammen eine Klage gegen Abschaffung der Steuerklasse 2 ein. Die Bundesregierung hatte für Anfang 2002 beschlossen, allein Erziehende steuerlich wie Singles zu behandeln. Dagegen läuft seit Monaten bundesweit die Protestaktion „200.000 rote Karten für Finanzminister Eichel“.
Die Rechtsanwältin und VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab aus Speyer sagte zu der Aktion: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihren Fehler erkennt und die Steuerklasse 2 wieder einführt. Allein Erziehende leisten mit der Erziehung ihrer Kinder einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, das darf doch nicht mit Steuererhöhungen bestraft werden.“
Aus den 200.000 Protestkarten könnten gut über eine Million werden, denn die allein Erziehenden in Deutschland sind empört. Sie müssen seit Anfang Januar mehr Steuern zahlen:
Mit einem Jahresbruttoeinkommen von 23.000 € zahlen allein Erziehende 2002 mit dem reduzierten Haushaltsfreibetrag 168 € mehr Steuern. Werden Sie sofort wie Singles besteuert, fehlen ihnen sogar 865 € in der Haushaltskasse. Bei einem Jahreseinkommen von 30.680 € beträgt die Mehrbelastung 178 € bzw. 1.018 €. Die höheren Steuern verschlingen in den meisten Fällen mehr als die Kindergelderhöhung von 15 € monatlich.
Allein Erziehende sind laut Armutsbericht die am stärksten von Armut betroffene Bevölkerungsgruppe. Sie werden es sich nicht gefallen lassen, von der rot/grünen Bundesregierung derart benachteiligt zuwerden.
· Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Berlin e.V.
(RB 03/02)
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