Lehrgänge für Zivildienstleistende
Das Paritätische Bildungswerk führt seit August 2000 im Auftrag des Bundesverbandes des Paritätischen Bildungswerkes für die Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN LV Brandenburg und Berlin die verbandsinternen fachlichen Einführungslehrgänge für Zivildienstleistende durch. Jeder Lehrgang umfasst achtzig Unterrichtsstunden und findet in einer Blockveranstaltung von zwei Wochen statt.
Die Lehrgänge werden von unseren langjährig tätigen Referentinnen und Referenten geleitet.
Fachlich und organisatorisch begleitet werden sie von unserem Bildungsreferenten, Christian Schwager, Dipl.-Pädagoge.
www.zivildienst-lehrgaenge-berlin.deZiele der Einführungslehrgänge
In den fachlichen Einführungslehrgängen sollen die Zivildienstleistenden auf der Grundlage des Zivildienstgesetzes eine "Einführung in die soziale Arbeit" erhalten.
Die Einführungslehrgänge sind arbeitsfeldbezogen. Das heißt: Sie erweitern und ergänzen die arbeitsplatzbezogene Einarbeitung für die spezielle Arbeit am Einsatzort, die in der Verantwortung der jeweiligen Dienststelle liegt. Eine wesentliche Aufgabe der Lehrgänge ist es, diese Erfahrungen, die bereits im Zivildienst der ersten Monate gemacht wurden, aufzuarbeiten, einen Austausch mit anderen Zivildienstleistenden anzuregen sowie theoretisches und praktisches Wissen zu vermitteln.
Die
wichtigsten Lernfelder der Lehrgänge sind:
- Verschiedene Felder der sozialen Arbeit
- Sozialpolitische Zusammenhänge
- Das eigene Erleben des Zivildienstes und der Umgang mit Belastungen
- Persönlichkeitsbildung und Berufsperspektiven
- Kreativität
- Selbstverantwortliches Handeln
Die Zivildienstleistenden haben die Möglichkeit, täglich aus drei bzw. vier Seminaren zu wählen. Die konkreten Inhalte beziehen sich auf vier Schwerpunktfelder:
- Fachwissen:
Krankheitsbilder wie Epilepsie, Autismus, Demenz, Schlaganfall, MS, Borderlinesyndrom, Behinderungsarten, psychische Erkrankungen, Sucht/ Drogenabhängigkeit, ADHS, Vorstellung von Therapiemöglichkeiten, Einsatz von Psychopharmaka, Pflegetechniken, Rollstuhlexperiment, Gesprächstechniken usw. - Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenz:
Konfliktbearbeitung, Stressmanagement, Kommunikation, Teamarbeit, Umgang mit Aggression und Gewalt, Krieg und Medien, Biografiearbeit, Berufsorientierung/ Bewerbungstraining, Erfahrungsaustausch, Nähe und Distanz in sozialen Berufen etc. - Soziale und gesellschaftliche Grundlagen von Behinderung:
Die Situation von behinderten Menschen in der Gesellschaft, Sexualität und Behinderung, Rassismus und Behindertenfeindlichkeit, Tod und Sterben, Humangenetik, Ethik u. a.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Paritätischen Bildungswerkes LV Brandenburg e.V.
Zustandekommen des Vertrages
Die Bildungsangebote des Paritätischen Bildungswerkes sind offen für alle im sozialen Bereich tätigen Personen. An welche Berufs- bzw. Ziel- oder Adressatengruppe sich das jeweilige Angebot richtet, kann unseren Ausschreibungen entnommen werden. Soweit für bestimmte Seminar- und Kursangebote Zugangsvoraussetzungen festgelegt sind, werden diese ebenfalls in den Ausschreibungen benannt.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung (Anmeldeformular) zu einer Veranstaltung (Seminar, Workshop oder Kurs) und dessen Annahme durch das PBW zustande.
Anmeldung
Bitte buchen Sie frühzeitig. Den jeweiligen Anmeldeschluss entnehmen Sie den Einzelausschreibungen. Ihre verbindliche Anmeldung wird in der Regel zunächst registriert. Erst ca. 3 Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, welche gleichzeitig die Rechnung ist.
Für Kurse schließen wir zusätzlich mit Ihnen ca. 4 bis 6 Wochen vor Beginn eine Vereinbarung ab.
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung nur unser Anmeldeformular. Sie finden dieses am Ende unserer Broschüre oder im Internet unter: www.bildung-paritaet-brb.de
Kommt ein Seminar nicht zustande, erhalten Sie 2 bis 3 Wochen vor dem Termin eine schriftliche oder telefonische Absage.
Die Mindestteilnehmerzahl eines Seminars beträgt in der Regel 8, die eines Kurses 12 Personen.
Wird die zur Durchführung eines Kurses benötigte Anzahl der Anmeldungen nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.
Rücktritt von einer Seminaranmeldung
Der Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung ist verbindlich. Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn entstehen keine Kosten. Bei Absage der Teilnahme 7-13 Tage vor Beginn des Seminars werden 50 % der Teilnahmekosten fällig. Bei Rücktritt vom Seminar von weniger als 7 Tagen vor Beginn sind 80 % der Teilnahmekosten zu bezahlen. Bei unangekündigter Nichtteilnahme (egal aus welchem Grund) ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu entrichten bzw. es kann eine Ersatzperson teilnehmen.
Rücktritt von einer Kursanmeldung/Kündigung der Vereinbarung
Der Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung ist für uns verbindlich. Sollten Sie von Ihrer verbindlichen Anmeldung zurücktreten, werden Bearbeitungskosten von 25,00 € fällig.
Mit Vertragsabschluss gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich (z.B. schwere Krankheit). Bei einer Absage der Teilnahme, haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine adäquate Ersatzperson zu stellen.
Teilnahmekosten/Bezahlung
Die Kosten der einzelnen Seminare/Workshops und Kurse finden Sie auf den Seiten 203-205 unseres Programms.
Die Teilnahmekosten dienen der Refinanzierung unserer Ausgaben und sind umsatzsteuerfrei. Gültig sind die Beträge auf den jeweiligen Ausschreibungen bzw. im Jahresprogramm.
Die Teilnahmekosten sind erst nach Erhalt der von uns ausgestellten Teilnahmebestätigung/Rechnung unter Angabe Ihres Namens und der jeweiligen Seminar-Nummer bis Seminarbeginn auf das Konto des PBW zu überweisen. Ratenzahlungen werden von uns für langfristige Kurse im jeweiligen Vertrag angeboten. Das PBW ist berechtigt, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtkosten auszuhändigen.
Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Der/die Teilnehmer/in eines Seminars oder Workshops erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Für Seminare mit einem Mindestumfang von 40 Unterrichtsstunden wird eine detaillierte Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Kurs von mindestens 100 Unterrichtsstunden erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat des PBW. Die Kriterien einer erfolgreichen Teilnahme werden den Teilnehmer/innen vor Beginn des Kurses ausgehändigt.
Urheberschutz
Fotografien und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgehändigte Skripte und Seminarmaterialien dürfen ohne Genehmigung des PBW auf keine Weise vervielfältigt werden.
Haftung
Das PBW haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlich und grob fahrlässigen Handeln. Bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Bildungsveranstaltung sowie auf dem Hin- und Rückweg zu und von diesen ist die Haftung des PBW ausgeschlossen.
Leistungsumfang, Schriftform
Der Leistungsumfang des PBW ergibt sich aus der Seminar- oder Kursausschreibung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Das PBW behält sich die Änderung des Lehr- bzw. Rahmenplanes, die örtliche Verlegung von Veranstaltungen, die Absage von Seminaren und Kursen aus organisatorischen Gründen vor.
Jede/r Teilnehmer/in hat die Hausordnung und Hinweise der verantwortlichen Mitarbeiter/innen des PBW zu beachten und einzuhalten.
Datenschutz
Die persönlichen Teilnehmerdaten werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nur intern im PBW zu Abrechnungszwecken und zur Verschickung weiterer Bildungsangebote des PBW gespeichert und verwandt. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist Potsdam, Land Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis vereinbart hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn das PBW sie schriftlich formuliert hat.
Potsdam, im September 2008