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Aktuelle Berichte :
Fragebogenauswertung
In der "Klopfzeichen" Ausgabe 5/97 hatten wir einen Fragebogen zur
Gesundheitsreform beigelegt. Hier sollte abgefragt werden, welche Auswirkungen die neuen
Gesetze NOG 1 und NOG 2 auf CF-Patienten haben. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und
können für die weitere Arbeit auf diesem politischem Gebiet wichtige Hinweise geben.
Natürlich stand die Frage nach den finanziellen Belastungen des einzelnen oder der
Familie an vorderster Stelle. Viele CF-Betroffene sind von der Zuzahlung zu den
Medikamenten befreit, da sie entweder noch unter 18 Jahre als sind, studieren oder unter
die Härtefallregelung fallen. Wenn aber ein CF-Erwachsener die volle Zuzahlung leisten
muß, so ist sein finanzieller Beitrag um bis zu 15% gestiegen. Daß dies zu einer
erheblichen Belastung auch innerhalb der Familie führen kann, liegt auf der Hand.
Sehr wichtig wäre es gewesen, wenn die einzelnen Krankenkassen auf die
Entlastungen durch die Zuzahlungsbefreiung und die Härtefallregelung hingewiesen hätten.
Fast die Hälfte aller Befragten sahen die Information durch die Krankenkassen als
mangelhaft an. Entweder sind die Informationsbroschüren nicht bei den Versicherten
angekommen oder der Text war so kompliziert geschrieben, daß er nicht verstanden wurde.
Hier könnte man sich eine bessere Information auch heute, ein Jahr nach der Reform, noch
wünschen.
In dieses Bild paßt auch die Beantwortung nach der Frage, ob die Kassen
zusätzliche Leistungen anbieten. Uns ist bekannt, daß viele Krankenkassen früher
kostenlose Ernährungsberatung oder Rückenschulung angeboten hatten. Bei solchen Kursen
hatte es in der Vergangenheit einen "Wildwuchs" gegeben, das heißt einige
angebotene Kurse hatten mit der Gesundheit im engerem Sinne nichts mehr zu tun. Hier
sollte nun das Gesetz ansetzen. Auch heute bieten viele Kassen noch solche Kurse an -
jetzt aber mit einer gewissen Eigenbeteiligung. Dies ist aber den wenigsten bekannt.
Gerade CF-Betroffene könnten von einer qualifizierten Ernährungsberatung profitieren.
Auch hier liegt es an den Kassen, ihre Kurse bekannt zu machen und kostendeckend
durchzuführen.
Bei den Fragen zur Rehabilitation machte sich eine gehörige Portion Frust Luft.
Es herrscht das Gefühl vor, daß immer weniger Kuren genehmigt werden. Wie anders soll
man es sonst verstehen, daß immer mehr CF-Patienten jetzt mehrfach beim Medizinischen
Dienst vorstellig werden müssen während früher der Arztbrief und die Diagnose CF für
eine solche Maßnahme ausreichend war. Durch solche "neuen" Verfahren müssen
viele CF'ler jetzt eher länger auf eine Reha-Maßnahme warten als früher. Ob dies im
Sinne der Prävention ist, muß bezweifelt werden. Wer kann ausschließen, daß eine
solche Verzögerung negative Folgen für den weiteren Verlauf der CF hat ?
Die Zuzahlung von 25 DM wird von allen als zu hoch betrachtet. Dabei muß man
bedenken, daß diese Zahlungen nicht unter die Härtefallregelung fallen und somit auch
nicht am Ende eines Jahres erstattet werden können. Auch die beiden Tage Urlaub, die für
jede Woche Rehabilitation mit eingebracht werden müssen, sind für CF-Patienten nicht
akzeptabel. Der Urlaub ist für jeden CF-Patienten unverzichtbar !
Abschließend muß man feststellen, daß viele Möglichkeiten, die das NOG1 und
NOG2 den Kassen bieten, bei den Versicherten nicht bekannt sind. Kaum einer ist in der
Lage zu sagen, was es mit dem "Selbstbehalt" auf sich hat. Keiner wußte, daß
es sich hier um eine Art Selbstzahlung handelt. Man legt mit der Kasse einen Betrag fest,
bis zu dem man die Kosten der Behandlung selbst bezahlt. Erst wenn diese Grenze erreicht
ist, werden die weiteren Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen.
Auch die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung durch die Kassen bei
Nichtinanspruchnahme, ist kaum einem Versicherten bekannt. Bisher hat es nur eine Kasse in
Berlin versucht einzuführen. Dieser Versuch ist aber inzwischen eingestellt worden.
Solche Möglichkeiten eröffnen der Zweiklassenmedizin Tür und Tor. Es kommt beim
Ausnutzen aller Möglichkeiten, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, zu einer
Entsolidarisierung zwischen Gesunden und Kranken. Ob solche Maßnahmen dem sozialem Klima
in Deutschland dienlich sind, muß bezweifelt werden.Schon heute müssen Alte, Chronisch
Kranke und Behinderte mit allen möglichen Repressalien leben, was sicherlich nicht mit
dem Geist Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar ist. Für uns alle, den
Behindertenverbänden und Politikern gibt es hier noch einiges zu tun, um ein gesundes
Gleichgewicht wieder herzustellen.
Wer Interesse hat, kann die ausführliche Auswertung der Fragebogen unter der Adresse des Bundesverbandes anfordern.
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