Tätigkeitsbereich

 

Spurwechsel arbeitet im Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII.

Gesetzliche Grundlagen sind die Regelungen des:

§ 27 "Hilfe zu Erziehung" in Verbindung mit

§ 29 "Soziale Gruppenarbeit",

§ 30 "Erziehungsbeistand", "Erziehungshelfer",

§ 31 "Sozialpädagogische Familienhilfe",

§ 35 "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung",

§ 41 "Hilfe für junge Volljährige" und "Nachbetreuung und Betreuungsweisungen" nach

§ 10 Jugendgerichtshilfegesetz, JGG.