Spurwechsel arbeitet im Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, SGB VIII.
Gesetzliche Grundlagen sind die Regelungen des:
§ 27 "Hilfe zu Erziehung" in Verbindung mit
§ 29 "Soziale Gruppenarbeit",
§ 30 "Erziehungsbeistand", "Erziehungshelfer",
§ 31 "Sozialpädagogische Familienhilfe",
§ 35 "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung",
§ 41 "Hilfe für junge Volljährige" und "Nachbetreuung und Betreuungsweisungen" nach
§ 10 Jugendgerichtshilfegesetz, JGG.