Die ersten Senioreninitiativen (Seniorengenossenschaften) in der Bundesrepublik entstanden  in Baden-Württemberg; mit Unterstützung des dortigen Sozialministeriums; als Antwort auf demographische Entwicklungen (z. B. veränderte Familien- und Altersstrukturen). Hinzu kam der Versuch, sich aus der bisherigen Angebots- und Versorgungsorientierung in der offenen Altenarbeit zu lösen.

Diese Senioreninitiativen unterscheiden sich von gewohnten Formen ehrenamtlicher Arbeit:

Initiativen auf Tauschbasis fördern Eigeninitiative und Gemeinsinn. Sie bemühen sich, Hilfsbereitschaft und eigenen Nutzen auf zeitgemäße Weise zu verknüpfen.

Im Gegensatz zur traditionellen Nachbarschaftshilfe wird in diesen Senioreninitativen und Zeittauschringen der Tausch in einem größeren Bezugsrahmen organisiert. Eine Mitgliedschaft verpflichtet nicht zu einem bestimmten Tun, sondern alle können selbst entscheiden, ob, was und mit wem sie tauschen wollen. Die Tauschregeln sind klar definiert.

Mitglieder bringen -gemäß ihren Fähigkeiten und Interessen- Zeit ein, um einerseits das eigene Leben sinnvoller zu gestalten und andererseits zur Veränderung des sozialen Klimas im eigenen Stadtteil oder in der Gemeinde beizutragen. "Wer tauscht, ist nicht allein".

Die Handlungsfelder und Handlungsziele werden von Angebot und Nachfrage bestimmt. Je mehr Mitglieder sich beteiligen, indem sie ihre Talente und Fähigkeiten anbieten, desto vielfältiger sind die Tauschmöglichkeiten.

Die Zeit, die aktiv Tätige für eine Hilfeleistung aufwenden, wird ihnen in Zeiteinheiten gutgeschrieben. Die Bezeichnungen dafür sind vielfältig, z. B. Punkte, Taler, Talente. Diese Gutschriften können bei eigenem Bedarf gegen andere Hilfen eingetauscht werden. Auch Mitglieder, die kein Zeitguthaben erarbeiten können, erhalten gegen Zahlung eines angemessenen Förderbeitrages Hilfe.

Beteiligen können sich Menschen aller Altersgruppen, auch in den Initiativen, die das Wort "Senioren" in ihrem Namen führen. Deshalb wählen inzwischen die meisten neuen Initiativen einen Namen, mit dem sich alle Bevölkerungsgruppen identifizieren können, z. B. Bürgerhilfe, Generationenhilfe, Bürgeraktive, Die Brücke, Interaktiv.

Im Stadtteil werden menschliche Beziehungen aufgebaut und belebt, die über die traditionelle Nachbarschaftshilfe oder über die Teilnahme an einem Verein hinausgehen.

Zentral ist, daß die Beteiligten nicht nur als Helfer oder Mitarbeiter/innen der Hauptamtlichen tätig werden, sondern ihre eigenen Interessen mit einbringen und mit denen der Gruppe, Kommune oder der Hilfeempfänger verbinden wollen.

Senioreninitiativen und Zeittauschringe leben von der Initiative der Beteiligten. Sie unterstützen Eigenverantwortung und stellen eine Infrastruktur der Selbsthilfe dar. Die Ideen und Aufgaben, die von den einzelnen Gruppen übernommen werden, entwickeln sich gemäß den Vorstellungen und dem Tempo der Beteiligten.

Senioreninitiativen sind selbstorganisierte Netzwerke mit gegenseitigem Hilfetausch auf Zeitbasis und somit eine erweiterte Form der Selbstsorge und des bürgerschaftlichen Engagements.

Von wesentlicher Bedeutung ist es, "Schlüsselfiguren" zu gewinnen (Bürgermeister, Stadtrat, Geistliche). Ihre Zugehörigkeit fördert das Ansehen einer Initiative und das Vertrauen in sie.

Räumliche Ausstattung

In der Mehrzahl werden den Initiativen Räume zur Verfügung gestellt (von Stadt, Kreis, Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden, kommunalen Einrichtungen oder einer Wohnungsgesellschaft), kostenlos oder gegen Renovierungsarbeiten oder eine geringe Miete. Einige Initiativen nutzen auch private Räume.

Ein eigener Raum erleichtert wesentlich die Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten und trägt zum Bekanntheitsgrad bei. Öffentliche Sprechzeiten, gemeinsame Veranstaltungen und Treffpunkte sind notwendige Voraussetzungen für Kontaktaufnahme zwischen Mitgliedern und Bewohnern des Stadtteils.

Finanzen, Verrechnungssysteme

Nicht immer erhalten Initiativen eine finanzielle Starthilfe. Wo eine kommunale Stelle eine Anschubfinanzierung gewährt, werden erfahrungsgemäß auch eher Räume von diesen Stellen bereitgestellt.

Keine der Gruppen erhält regelmäßige finanzielle Zuwendungen. Alle finanzieren die laufenden Kosten (Telefon, Porto, Versicherungen, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen) aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Förderbeiträgen.

Die geleisteten Dienste werden in Zeiteinheiten (Punkte, Batzen, Peanuts, Talente, Taler) verrechnet. Mitglieder, die kein eigenes Zeitguthaben erarbeiten können, zahlen statt dessen einen Förderbeitrag (Verwaltungsgebühr) als Ausgleich, dessen Höhe jede Initiative selbst bestimmt.

Manche Initiativen haben zur "Regulierung" Limits für Plus- und Minuseinheiten festgelegt.

Andere haben einen Sozialfond eingerichtet, in den auf freiwilliger Basis, Punkte eingebracht werden, die dann für Mitglieder, die keine Leistungen mehr erbringen können und auch nicht in der Lage sind zu bezahlen, z.B. AltersheimbewohnerInnen, verwendet werden.

Alle Initiativen vermitteln nur unter Mitgliedern und bewerten die Dienste nach Zeit, nicht nach Leistung.

Auslagen werden den Helfenden direkt erstattet, entweder von denjenigen, denen die Hilfe zugute kam oder (bei Organisationsaufgaben) von der Initiative.

Die Mitgliedsbeiträge bewegen sich zwischen DM 1.-- und DM 2.50 pro Monat (siehe tabellarische Informationen).

(Käthe Drees, Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftliches Engagement und Senioreninitiativen Hessen (ARBES))

Versicherung

Der Abschluß einer Versicherung ist nur bei Gründung eines eingetragenen Vereins möglich, ausgenommen die gesetzliche Unfallversicherung, die allen Gruppen offensteht und die deshalb auch alle Senioreninitiativen abgeschlossen haben.

Die eingetragenen Vereine unter den Initiativen haben auch eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus wurden teilweise Versicherungen für Rechtsschutz, zum Schutz der Büroeinrichtung oder von Gebäudeschäden abgeschlossen, außerdem Versicherungen für alle Schäden, die mit der Nutzung privater PKW zusammenhängen.

Siehe auch "Versicherung für Ehrenamtliche" und tabellarische Informationen.

Arbeitsschwerpunkte

Alle Initiativen bieten Hilfeleistungen unterschiedlichster Art an, wobei der Schwerpunkt im Bereich der "Nachbarschaftshilfe" liegt (Tabellarische Informationen).

Hilfen und Begleitungen außerhalb der Wohnung werden besonders häufig nachgefragt. Bei Hilfen in der Wohnung ist die Entlastung pflegender Angehöriger ein deutlicher Schwerpunkt, denn seit Einführung der Pflegeversicherung sind die Abrechnungsmöglichkeiten der professionellen Pflegedienste für Hilfen im psychosozialen Bereich sehr begrenzt. "Wenn der Sozialdienst geht, kommt die Seniorenhilfe".

Inzwischen engagieren sich schon länger bestehende Initiativen über die Nachbarschaftshilfe hinaus auch in Projekten, z.B. in der Wohnraum- und Sicherheitsberatung, Hospizarbeit, Betreuung nach dem hess. Betreuungsgesetz (siehe Tabellarische Informationen). Die in diesen Bereichen tätigen Mitglieder erhalten neben einer Einführung auch eine kontinuierliche Begleitung, die von den Initiativen selbst organisiert wird.

Die Vernetzung mit Angeboten anderer Institutionen streben fast alle an, aber es ist nicht leicht, dieses Ziel zu erreichen, weil vielerorts Vorbehalte bestehen. Das erklärte Ziel aller Initiativen ist jedoch, ergänzende Angebote zu schaffen und nicht in Konkurrenz zu treten.

Angebote für Mitglieder

Dem gegenseitigen Kennenlernen der Mitglieder kommt ein hoher Stellenwert zu. Auf der Basis gegenseitigen Vertrautseins wird die Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme von Hilfe besonders in der eigenen Wohnung überwunden.

Darüber hinaus ist auch ein wichtiges Anliegen der Initiativen, neue Beziehungen zur Nachbarschaft und zu den Bewohnern(innen) des Stadtteiles zu stiften und zu pflegen.

Die "Kennenlern-Angebote" für Mitglieder umfassen u.a.:
- Regelmäßige (satzungsgemäße) Mitgliederversammlungen
- geselliges Beisammensein
- Ausflugsfahrten und Reisen
- Vorträge, Gesprächsforen
- Fortbildungsveranstaltungen.

Gemeinnützigkeit

Allen Senioreninitiativen wird empfohlen, sich um die Anerkennung als "gemeinnützig" zu bemühen. Wir raten, sich mit der ARBES Hessen in Verbindung zu setzen. Sie hat eine Mustersatzung entwickelt, die als Richtschnur dienen kann. Es sind einige Spielregeln zu beachten, die auch in der Broschüre "Steuerwegweiser für gemeinnützige Verein und für Übungsleiter/-innen" des Hessischen Ministeriums für Finanzen beschrieben sind. Wir zitieren hier das Kapitel 1 (Seite 9), das die Gesamtproblematik in wenigen Sätzen zusammenfaßt:

"Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen ideellen Interessen und Bestrebungen seiner Bürger entfalten"

Der Verein muß seine mildtätigen Aktivitäten Hilfsbedürftigen unmittelbar zukommen lassen. Er darf also den Hilfsdienst nicht vermitteln, sondern muß unmittelbar hilfreich tätig werden. Die Hilfsbedürftigkeit ist eine wichtige Voraussetzung (des Nachbarn Rasen mähen, weil er in die Ferien gefahren ist, wird nicht als Hilfsbedürftigkeit anerkannt).

Die gemeinnützigen Ziele des Vereins müssen in der Vereinssatzung im Sinne einer Arbeitsbeschreibung verankert sein.

(Hartwig Ellmer; Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftliches Engagement und Seniorengenossenschaften in Hessen (ARBES))

ARBES Hessen

1997 wurde die ARBES Hessen gegründet (Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftliches Engagement und Senioreninitiativen).
Viele der Initiativen haben sich ihr angeschlossen und versuchen gemeinsam Anliegen, die für alle gleichermaßen wichtig sind, voranzubringen (z.B. preisgünstige Sammelversicherungen). Die ARBES bemüht sich, den Überblick über die bestehenden Initiativen zu aktualisieren.

Es gibt hierzu einen besonderen Fragebogen, in den aktualisierte Daten bestehender Initiativen eingetragen werden und neue sich bekannt machen können.

Weiterführende Literatur

ARBES Hessen e.V. "Bürgerschaftliches Engagement in Hessen"
zu beziehen über: Leitstelle Älterwerden, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach

Hummel, Konrad (Hrsg.): "Bürgerengagement, Seniorengenossenschaften, Bürgerbüros", Freiburg l995

"Landesstudie Bürgerschaftliches Engagement in Baden-Württemberg"
Sozialministerium Baden-Württemberg , Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart

Jansen, Mechtild; Perabo Christa (Hrsg.) Hessen engagiert ,

Schriftenreihe der Landeszentrale für politische Bildung, Nr. 27, Wiesbaden l998

"Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine"
Hrsg. Hessisches Ministerium für Finanzen, Friedrich-Ebert-Allee 8 , 65185 Wiesbaden

Stiehr, Karin: "Versicherungsschutz im sozialen Ehrenamt"
Verlag Peter Wiehl l999, DM 7.80

Weiterführende Adressen

ARBES Hessen, Karl Schmidt, Reichenberger Str. 4, 63500 Seligenstadt

Leitstelle Älterwerden, Berliner Str. 60, 63065 Offenbach

Kuratorium Deutsche Altershilfe - Internet: www.kda.de

Seniorweb Universität Bonn - Internet: www.seniorweb.uni-bonn.de  

Fragebogen

Hier können Sie einen Fragebogen als WORD-Dokument herunterladen.

Bitte ausgefüllt senden an:

ARBES Hessen, z. Hd. Karl Schmidt,
Reichenberger Str. 4, 63500 Seligenstadt

Folgende Angaben sind dort zu machen  

Initiative
Adresse
Internet-Adresse
E-Mail-Adresse
Telefon
Fax
Sprechstunden: 
Allgemeine Angaben
gegründet  
Einwohnerzahl im Arbeitsumfeld  
Mitgliederzahlen  
Räume für Büroarbeiten, Mietkosten / Umlagen  
Räume für Mitgliedertreffen  
Finanzen: / Versicherungen
Anschubfinanzierung  
Mitgliedsbeiträge  
Verrechnung der Hilfen ohne Zeitguthaben  
Unfall (Berufsgenossenschaft)  
Haftpflicht Personen- / Sachschäden  
Auto-Vollkasko / Rückstufung  

Rechtsschutz / Gebäude / Büroinventar

 
Arbeitsschwerpunkte
neben Nachbarschaftshilfe am häufigsten geleistete Dienste  
bes. Projekte incl. Einführung und nachfolgender Begleitung  
Angebote für Mitglieder

z.B. Rundbrief, Mitgliedertreffen,  Geselligkeit, Fahrten, Verleih etc.

 

Versicherung für ehrenamtlich bzw. unentgeltlich Tätige in Vereinen/Initiativen

(das sind die offiziell von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) verwendeten Bezeichnungen)

 
Mitarbeiter/in erleidet ...

(bei satzungsgemäßer Tätigkeit, verschuldet oder unverschuldet, gleichgültig ob zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Kfz, Moped oder Fahrrad)

Schadensregulierung
... einen Körperschaden durch Unfall auf dem direkten Weg von, zu oder während  ...
  • ... eines Hilfeeinsatzes, eines Treffens des Vereins/der Initiative, bei Teilnahme an einer  Weiterbildungs- veranstaltung.
  • Zuständig ist eine der gesetzl. Berufsgenossenschaften. Welche, ist zu klären. Jeder Träger eines Vereines/einer Initiative ist verpflichtet, den Unfall-Versicherungsschutz für Mitarbeiteri/innen offiziell zu beantragen.
  • ... eines Treffens der ehrenamtlich Tätigen (Mandatsträger/innen) des Vereins/der Initiative.
  • Dafür werden von BG (je nach Organisationsform des Vereins/der Initiative) evtl. Einzelversicherung gefordert.  
... einen Körperschaden durch  ...
  • ... einen Arbeitsunfall bei Hilfe-Einsätzen mit manueller Tätigkeit 
  • Dafür werden von BG Zuschläge berechnet (höheres Risiko).
... einen Sachschaden an privatem Eigentum ...
  • ... durch Unfall (z. B. am benutzten Fahrrad, Moped oder der benutzten Kleidung).
  • Ist nur selten versichert, meist privates Risiko.
  • ... verursacht durch Betreute/n (z. B. bei Aufnahme eines Kindes in die eigene Wohnung).
  • Haftpflichtversicherung der Betreuten, sonst Risiko der unentgeltlich Tätigen.
  • ... am benutzen PKW (falls Fahrt im Auftrag des Vereines und nicht grob fahrlässig verursacht) 
 

    a) durch eigenes Verschulden (incl. Selbstbeteiligung und Rückstufung).

  • PKW-Vollkaskoversicherung (Verein), sonst Kfz-Halter 

b) durch fremdes Verschulden (z. B. Verkehrsteilnehmer) 

  • Kaskoversicherung des/der Verursachers(in) 
 
Der/die Mitarbeiter/in verursacht einen Sachschaden ...
  • ... an fremdem Eigentums durch Verkehrsunfall auf dem direkten Weg von und zum Einsatz, Treffen, zur Bildungsveranstaltung.
  • Private Haftpflichtversicherungen der Mitarbeiter/innen treten generell  nicht für Schäden aus Arbeiten ein, die im Dienst oder Auftrag eines Vereines /einer Initiative geleistet wurden.
  • ...  als Fußgänger/in, mit Moped oder Fahrrad.
  • Vereins-Haftpflichtversicherung, falls einbezogen. Sonst privates Risiko.
  • ...  mit dem Motorrad.
  • Versicherung des Kfz-Halters.
  • ... mit privatem PKW z. B. an fremdem PKW, Zaun oder Tor.
  • Versicherung des Kfz-Halters, Selbstbeteiligung/Rückstufung (falls nicht ausdrücklich durch Träger abgesichert). Eigenes Risiko.
  • ... in privaten oder vom Träger genutzten Räumen (z. B. Geschirr, Mobiliar, persönl. Gegenstände.
  • versehentliche Schäden über Vereins-Haftpflicht. "In Ausübung der Tätigkeit" nur, falls ausdrücklich eingeschlossen, sonst privates Risiko.
 
Körperschaden von Insassen im benutzten PKW ...
  • ...  als ehrenamtlich/unentgeltlich Tätige unterwegs (z. B. zu Veranstaltungen) im benutzten PKW 
  • gesetzliche Unfallversicherung (siehe unter "erleidet") 
  • ... als Betreute/Hilfesuchende unterwegs (z. B. auf der Fahrt zu einem Arzt oder Amt ....
  • Vereins-Insassenversicherung, sonst Versicherung des Kfz-Halters, sonst priv. Risiko 

Zusammenstellung (Versicherung für ehrenamtlich ...):
Gudrun Born • Zeit-Tauschring Frankfurt Nordwest • Heilmannstr. 24 • 60439 Frankfurt • Stand: Okt 1999